Jemand ist verstorben – Was muss ich tun?

Nachdem Sie sich im Krankenhaus verabschiedet und Ihre Familie informiert haben,
kontaktieren Sie uns als Bestatter.
Wir vereinbaren einen Termin zur weiteren Absprache.
Die Überführung aus dem Krankenhaus findet in Regel nach der Absprache statt.
Lassen sie sich die notwendige Zeit zum Verabschieden.
Die Einrichtungen kontaktieren einen Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt.
Nachdem dies erfolgt ist, können Sie oder die Einrichtung uns benachrichtigen.
Daraufhin können wir die Überführung durchführen.
Zuerst informieren Sie einen Arzt. Das kann der Hausarzt, der begleitende Palliativarzt oder
der Kassenärztlichen Notdienst (116 117 deutschlandweit) sein. Der kontaktierte Arzt kommt zu Ihnen nach Hause,
stellt den Tod fest und die Todesbescheinigung aus.
Informieren Sie weitere Angehörige.
Nach dem Versterben haben Sie ausreichend Zeit sich zu verabschieden.
Sie können uns als Bestatter in der Zwischenzeit informieren. Wir richten uns nach Ihren Wünschen,
wann die Überführung stattfinden soll. Der Verstorbene darf bis zu 48 Stunden (laut Thüringer Bestattungsgesetz) Zuhause verbleiben,
kann natürlich auch direkt nach der Ausstellung der Todesbescheinigung abgeholt werden.
Selbst wenn ihr Verstorbener bereits zu einem Bestattungsinstitut überführt worden ist zum Beispiel,
weil der Sterbefall nicht Vorort oder sehr plötzlich eingetreten ist und die Abholung zügig stattfinden musste,
haben Sie freie Bestatterwahl.
Das heißt auch dann, können sie den Bestatter ihrer Wahl beauftragen.
„Vertragsbestatter“ für bestimmte Einrichtungen gibt es nicht.

Das brauchen wir für die Überführung

Personalausweis des/der Verstorbenen,

Todesbescheinigung,

 Chipkarte der Krankenkasse

Notwendige Unterlagen für den Absprache-Termin

  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heirats­urkunde oder Stammbuch
  • Bei Geschiedenen: Heirats­urkunde und Scheidungs­urteil oder Familien­buch­auszug mit Scheidungs­vermerk
  • Bei Verwitweten: Heirats­urkunde und Sterbe­urkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Renten­versicherungs­nummer(-n) bei Rentnern
  • Schwerbeschädigtenausweis, falls voranden
  • Lebens- oder Sterbe­geld­versicherungs­police, falls vorhanden
  • Bestattungsvorsorgevertrag, falls vorhanden
  • Wahlweise eigene Kleidung für den Verstorbenen (bei Feuerbestattung ohne Schuhe)
  • Für die Erledigung der Formalitäten benötigen wir einige Unterlagen im Original, diese Erhalten sie mit den Sterbeurkunden wieder zurück. Sollten sie benötigte Urkunden nicht finden, besorgen wir diese für Sie.

Wer muss sich um die Bestattung kümmern?

Sollte es vom Verstorbenen nicht anders bestimmt worden sein, gilt die gesetzliche Regelung.
An erster Stelle steht der Ehepartner, darauf folgen volljährige Kinder, Eltern oder volljährige Geschwister des Verstorbenen.
Natürlich können mit Zustimmung des Bestattungspflichtigen, auch andere Familienmitglieder die notwenigen Regelungen treffen.

Wie läuft ein Beratungsgespräch ab?

Bei einem Beratungsgespräch in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen Zuhause, werden alle Formalitäten, die Bestattungsart, die Ausgestaltung der Trauerfeier und ihre weiteren Wege besprochen.

Wir möchten Ihnen so viel wie möglich an Erledigungen abnehmen, daher ist es wichtig uns über bestehende Versicherungen, die wir für Sie abmelden können zu informieren. In den nächsten Schritten planen wir den Ablauf und die Ausgestaltung der Trauerfeier, dabei ist es nicht notwendig, dass alle Entscheidungen in Erstgespräch getroffen werden.

Offene Bestandteile können auch in einem Zweitgespräch ergänzt werden. Unter „Abschied gestalten“ können Sie hierzu auch Zuhause Kataloge einsehen. Am Ende des Erstgesprächs bekommen Sie von uns einen detaillierten Kostenvoranschlag, um die anfallenden Kosten zu überblicken.